Anne Meier Göring – Zum Auftakt beschlagnahmten im September 2020 neun Männer eine 15-jährige im Hamburger Stadtpark. Nach einer 68-stündigen Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Hamburg neun Angeklagte zu unterschiedlichen Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten wegen angeblicher Körperverletzung. Die Urteilsverkündung erfolgte am Dienstag.
Den vier zu langjährigen Haftstrafen verurteilten jugendlichen Straftätern wurden Rehabilitationsunterstützung und Strafempfehlungen gewährt. Die Entscheidung über die Verlängerung der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe wird bei vier Angeklagten nach Ablauf von sechs Monaten getroffen. Wie der ehemalige achte Angeklagte wurde auch ein weiterer Mann am 5. April 2023 freigelassen.
Ein zu mildes Urteil in den Augen vieler Social Media-Nutzer. Auf Gleis X kam es beispielsweise zu Schikanen gegen Anne Meier-Döring, die Vorsitzende des Jugendgerichts. „Die Hamburger Mauer hat ein Gesicht“, schreibt ein X-Nutzer. Ein Richter lässt die Täter des Gruppenmissbrauchs eines 15-jährigen Mädchens frei. Das ist Anne Meier-Göring, die Richterin, die nach der Vergewaltigung eines 15-Jährigen 9 Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren zu Haftstrafen verurteilt hat“, schreibt ein anderer Benutzer. („Schämen Sie sich!!!!“) .
Der Hamburger Richterverein solidarisierte sich nun mit den Kollegen im Zuge der im Internet kursierenden Kommentare. „Die unerträgliche Hetze“ und „die persönlichen Angriffe“ waren in seiner Mitteilung zu lesen. Die Kollegen hatten in diesem Fall nur die ihnen aus dem Grundgesetz übertragenen Aufgaben erfüllt. Die Verbreitung von Hirtentum in den sozialen Medien stellt einen kalkulierten Angriff auf den Staat dar. „Die – zudem von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägten – Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin“ waren höchst unerträglich, so lautet die Stellungnahme.
Laut dem Richterverein haben die zuständigen LG-Kammern in einem langen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen erhoben und sind schließlich zu einem differenzierten Urteil gelangt. Doch die Zwischenrufer griffen den Richter persönlich mit voreingenommener Polemik an – ohne den Hintergrund des Falles preiszugeben. Bewährungsverurteilungen zur Jugendstrafe würden als „Freisprüche“ bezeichnet werden, obwohl sie *ein Instrument des Jugendstrafrechts sehr schärfer sind.
Nach dem Stadtpark gehe ich in Richterins Internetcafé.
Die Vorsitzende der Jugendkammer, Anne Meier-Göring, trifft die Urteile im sogenannten „Stadtpark“-Prozess hart. Acht minderjährige oder minderjährige Angeklagte wurden nach dem Gruppenangriff auf einen 15-Jährigen zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer wegen einer Straftat. Nun nutzt ein rassistischer Online-Mob das Internet, um dem erfahrenen Richter mit Gewalt und sogar Mord zu drohen. Angesichts der Kontroverse hat sich der Hamburgische Richterverein gegen einen sogenannten „Angriff auf den Rechtsstaat“ ausgesprochen und offen mit seinen Kollegen gesprochen.
Die Entscheidungen sind seit gestern fest am Landgericht Hamburg: Zwei Freispritzen, acht Verurteilungen wegen Jugendstraftaten, eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Anschließend wurde nachgewiesen, dass der Angeklagte im September 2020 ein 15-jähriges Mädchen auf der Parkwiese gewaltsam angegriffen hatte. Humanität und Gewaltaufrufe in der Migration
Viele Menschen halten die Urteile für zu mild und kritisieren Richterin Anne Meier-Göring in den sozialen Medien aktiv. „Es geht mehr oder weniger um die Androhung von Gewalt gegen sie und den Wunsch, dass sie selbst Opfer von Schikanen wird“, schreibt der Hamburgische Richterverein.
Nach Angaben des Richtervereins würden Verurteilungen wegen Jugendstraftaten mit dem Urteil „die eine der ärfsten Sanktionen des Jugendrechts darstellen“ in diesem Fall als Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung gewertet. „Die – auch aus migratorischem Grund bedingten – Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin sind schrecklich.“ Unter den Angeklagten sind fünf Männer deutscher Staatsangehörigkeit sowie ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Soldat.
DRINGENDE HAMBURGER-BESCHRÄNKUNG!
Acht von zehn Angeklagten mit Bewährungsstrafen kommen aus dem Urteil über die Gruppenvergewaltigung eines 15-Jährigen. Ist das möglich? Die Abschreckung läuft anders. Dabei hat sich die Zahl der Gruppenfestnahmen im letzten Jahrzehnt von 250 auf 789 mehr als vervierfacht.
Was schockierender, die Tat oder das Urteil? Das ist schwer zu sagen. Was ist: In der Nacht des 20. September 2020 ging ein 15-Jähriger auf eine Party auf der Festwiese im Hamburger Stadtpark und war am Ende stark betrunken und hatte 1,6 Milligramm. Zunächst wird sie von vier jungen Männern auf einem Feld entführt und brutal angegriffen. Danach sollten Sie ihr Telefon und ihren Reisepass beifügen, damit sie von ihren Freunden nicht gefunden werden kann.
Zwei weitere Männer kommen auf sie zu, als sie sich über die Festwiese ärgert, wo es noch relativ kleine Gruppen junger Männer gibt. Berichten zufolge hatte einer der ersten Mörder andere Männer über die Verbrechen informiert, wie der Richter darlegte. Dass eine verstörte junge Frau allein auf der Wiese war, verbreitete sich unter den Männern.
Daraufhin wird der 15-Jährige zunächst von einem anderen jungen Mann und dann noch einmal von drei Männern einer Bande angegriffen. Später werden bei ihr Erbmerkmale von neun Pferden gefunden. Die Warnungen der Engel vor den Lippen zu ignorieren war ein Schritt in diesem Prozess.
Fünf der Männer waren deutsche Staatsbürger (es ist nicht bekannt, ob sie eine Migrationsgeschichte oder eine zweite Staatsbürgerschaft hatten), während die anderen fünf aus Syrien, Afghanistan, Montenegro, Armenien und Kuwait stammten; sie waren damals alle zwischen 17 und 19 Jahre alt.
Das Urteil: Nur einer der zehn Angeklagten wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Da seine DNA am Körper des Opfers nicht gefunden wurde, wird einer der zehn Angeklagten freigelassen. Die anderen acht Mörder werden alle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wobei die Strafen zwischen einem und zwei Jahren Gefängnis liegen. Als freie Männer verlassen die acht Mörder den Gerichtssaal.
Auch wenn „keiner der Angeklagten“ „ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht“ hätte, so die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Nach der Aufhebung des Urteils stiegen die Wellen der Empörung. Viele Hashtags wie #Bewährung, #Richterin und #Urteil waren gleichzeitig auf X (ehemals Twitter) im Trend. In den sozialen Medien wird Richterin Anne Meier-Göring kritisiert. Sie wurde bereits 2016 nach der Silvesternacht zu einer milden Strafe gegen drei Mörder verurteilt. Ein so milder geschärfter Schreckt schreckt mögliche Töter nicht an, zumindest nicht anders.
Eigentlich ist das milde Urteil unanfechtbar.
Während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen, orientiert sich die Länge der Jugendstrafen an dem Jugendstrafrecht an dem erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, erklärt das Landgericht in seiner Pressemitteilung.
Ist der „erzieherische Bedarf“ nicht deutlich sichtbar, wenn junge Männer, die vielfach aus frauenverachtenden Kulturen kommen, einer offensichtlich stark betrunkenen jungen Frau nicht etwa helfen, sondern sie vergewaltigen?
Und Stichwort Generalprävention: Die Zahl der Gruppenangriffe ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Im Jahr 2016 wurden 524 Gruppenbedrohungen gemeldet, im Jahr 2013 waren es noch 250 Staatsangehörigkeit haben. Auch der Migrationshintergrund der anderen Hälfte bleibt statistisch unerkannt.
Zu den vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen könnte die harte Bestrafung potenzieller Angreifer gehören. Dennoch dürfte sie von diesem Urteil eher überzeugt sein. Eine Richterin sieht sich im Internet heftiger Kritik ausgesetzt, nachdem ihre Jury ein angeblich zu mildes Urteil gefällt hat. Den Tätern wurde eine Jugendstrafe auferlegt.
„Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ lautet das Verfassungsprinzip. Es geht „im Namen des Volkes“ an, daher zählt ein Urteil unabhängig von den Ansichten einzelner Menschen. Dies ist das Verfahren zur Bestätigung eines Urteils.
Einige in der Bevölkerung waren über ein aktuelles Urteil des Hamburger Landgerichts so empört, dass sie im Internet ihrem Unmut über den amtierenden Richter Luft machten. Was ist jedoch passiert?
Tatort: Brandstiftung im Hamburger Stadtpark
Im September 2020 wurde ein 15-jähriges Mädchen in einem Hamburger Park von mehreren Angreifern angegriffen. Die Jugendkammer verurteilte nach einem zweieinhalbjährigen Verfahren neun der Angeklagten zum Tode. Ebenso wie ein ursprünglich achter Angeklagter wurde auch ein zehnter Angeklagter freigelassen. Nur ein 19-Jähriger erhielt eine noch schlimmere Strafe. Zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung wurde ihm vom Gericht verhängt.Richter: Unrepentant Killers
Soweit das Gericht weiß, sind fünf der zehn Angeklagten deutsche Staatsbürger. Die anderen sechs stammen aus Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und dem Militär. Richterin Meier-Göring erklärte, dass alle Deutschen lange genug sozialisiert worden seien, um das Unrecht ihrer Taten zu verstehen. Gleichzeitig riechte sie die Vorgehensweise der jungen Männer an: Der Wert von: Jugendstrafe wird vom Gericht verhängt.
Dass das Urteil so daneben liegt, sorgt für große Verwirrung. Sie finden es zu mild. Grundlage für die relativ milden Strafen ist das Jugendstrafgesetz. Dabei steht die Resozialisierung der Mörder im Mittelpunkt.
In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Urteil der Hamburger Strafkammer wegen einer Jugendstraftat nicht um ein herabwürdigendes Urteil. „Mit der Durchsetzung des Jugendstrafgesetzes wird ein Freiheitsdelikt zur Ausnahme“, erklärt Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt.
Einschnittig ist auch eine sogenannte Vorbewährung. Die Entscheidung über den Vollzug der Strafe, also die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wird ihr vom Gericht zurückerstattet. Während dieser Zeit wird dem Teenager die Verantwortung übertragen, ein Bewährungshelfer zu werden, und es wird von ihm erwartet, dass er eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten erfüllt.