Mary Khan-Hohloch Wikipedia: Die Biografie der umstrittenen AfD-Politikerin

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Mary Khan-Hohloch Wikipedia – Nachdem Khan-Hohloch an einem Sonntag in Magdeburg einem Publikum von rund 600 Delegierten vorgestellt wurde, sagte sie, sie habe ein „Studium der Religionswissenschaften, des öffentlichen Rechts und des Schwerpunkts EU-Recht“ abgeschlossen und vier Jahre außerhalb gearbeitet der Politik. In der Bewerbung heißt es, dass „beides in Anbetracht des Zeitrahmens und des Lebenslaufs unglaubwürdig erscheint.“

Unwahrscheinlich bis hin zur Unmöglichkeit. Laut seiner Bewerbung ist Khan 1994 geboren und seit 2015 unermüdlich für die Junge Alternative der AfD im gesamten Bundesgebiet tätig Politik erscheint unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich.“

Sie stellen Khans Behauptung in Frage, dass sie „mindestens ein Studium“ abgeschlossen habe, weil sie an der Young Alternative teilgenommen habe, ihr Alter, die Tatsache, dass sie ein Kind hat, und widersprüchliche Angaben zu ihrer Ausbildung in ihrer Bewerbung für 2018. Gefragt wurde Mary Khan-Hohloch Bitte um Stellungnahme zu den Vorwürfen von t-online. Darauf reagierte sie überhaupt nicht.

Khan-Hohloch ist mit Dennis Hohloch verheiratet, einem brandenburgischen Landtagsabgeordneten und Potsdamer Oberbürgermeisterkandidaten 2018. Glaubt man der AfD, war sie von 2018 bis 2022 kommissarische Vorsitzende der Jungen Alternative. Sie zog sofort aus Hessen nach Brandenburg engagierte sich dort in der Partei.

Im Angesicht der Zeit: AfD

Da die AfD unter Zeitdruck steht, Kandidaten für die Wahl an diesem Wochenende auszuwählen, könnte sich eine Neuwahl für die Partei als problematisch erweisen. Die Partei will mindestens 25 Kandidaten, wahrscheinlich aber eher 30, und obwohl es ihr am vergangenen Wochenende gelang, 15 zu bekommen, waren die Fortschritte langsamer als erhofft.

Laut Khans Antrag auf Änderung der Satzung solle die „zeitliche Komponente“ bei der Wahl eines neuen Hörplatzes unberücksichtigt bleiben, „da die investierte Zeit einen geringeren Schaden darstellt als eine möglicherweise durch unlautere und unter Umständen auch rechtswidrige Vorgehensweise bei der Bestellung.“

Auch wenn der Verdacht besteht, dass die Kandidaten für die Europawahl im nächsten Jahr biografische Falschangaben gemacht haben, will die AfD-Spitze an ihren Positionen festhalten. Als Ergebnis längerer Diskussionen in Berlin hat der Bundesvorstand am späten Montagabend einen entsprechenden Beschluss erarbeitet.

Zwei der kürzlich auf dem Parteitag in Magdeburg nominierten Kandidaten mangelten an Unterlagen, um ihre Angaben zu ihrem Bildungs- und Berufshintergrund zu untermauern, heißt es weiter in der Erklärung. Dennoch hätte dies keine Auswirkungen.

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Die Beweise für Khan-Hohlochs akademische Leistungen sind dürftig. Nach Angaben der AfD-Zentrale handelt es sich dabei um Mary Khan-Hohloch, die derzeit auf Platz vierzehn der AfD-Kandidatenliste für das Europaparlament steht, und Arno Bausemer, der derzeit auf Platz zehn der Liste steht.

In den eingereichten Unterlagen versäumte es Khan-Hohloch, Beweise für ihre Behauptung vorzulegen, sie habe Religion und öffentliches Recht studiert. Bescheinigungen über einzelne Studiengänge konnte der AfD-Politiker vorlegen, jedoch kein offizielles Zeugnis oder Abschlusszeugnis.

Die AfD hat sich auf ihr Programm für die Europawahl im nächsten Jahr festgelegt. Wie viel würde das die Wähler kosten?

Mehr aus dem Vorstand: „Der Kandidat Bausemer konnte keine Beweise für seine Behauptung vorlegen, dass er sowohl eine Berufsausbildung als auch einen Freiwilligendienst absolviert habe.“ Dass er das College abgeschlossen hatte, konnte auch er nicht beweisen.

In seiner Bewerbung um einen Platz auf Europas Kandidatenliste sagte Bausemer unter anderem, er habe ehrenamtlich als Journalist gearbeitet und als Vorstandsvorsitzender ein mittelständisches Unternehmen geleitet. Berichten des Direktors zufolge war er nicht in der Lage, dies mit Belegen zu belegen.

Aufgrund von Medienberichten, die Zweifel an den Angaben der Kandidaten über ihren Hintergrund und ihre Erfahrung aufkommen ließen, setzte der AfD-Bundesvorstand für alle 35 für das Europäische Parlament nominierten Kandidaten eine Frist bis zum 11. September. Am Montag erhielt der Vorstand die Ergebnisse der Bewertung der eingereichten Materialien durch den Ausschuss vertrauenswürdiger Berater.

Später am Abend beschloss der AfD-Bundesvorsitzende nach einer mehr als vierstündigen Sitzung, trotz der laufenden Ermittlungen zu einer möglichen Beteiligung von Hochstapelei weiterhin mit den Kandidaten in Kontakt zu bleiben. Andernfalls müsste die Aufstellung der Kandidaten für die Europawahl im nächsten Jahr komplett überarbeitet werden. Dieses zeitaufwändige und kostspielige Verfahren, das eine erneute Nominierungsparteisitzung erforderlich gemacht hätte, wollte der Vorstand offenbar vermeiden.

Die Strategie der AfD könnte zu einer Überraschung für den Präsidenten führen. In der Vorstandssitzung wurde darüber diskutiert, ob Antragstellern, die vorsätzlich irreführende Angaben gemacht haben, Konsequenzen drohen. Zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt einigten wir uns jedoch darauf, die Folgen zu besprechen.

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Die Kritik der AfD an der Hochstapler-Affäre wird in den letzten Wochen immer härter. Zum ersten Mal in der Geschichte übernimmt die Parteiführung Verantwortung. Das könnte ausreichen, vielleicht aber auch nicht.

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Die Ermittlungen von T-Online zur „Highlighter-Affäre“ der AfD hatten zunächst erhebliche Auswirkungen auf die Parteiführung. Nach der Sitzung des AfD-Bundesvorstandes am Montag wurden die beiden Kandidaten der Partei für das Europaparlament – Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch – für zwei Jahre ohne Bezahlung suspendiert. Das sagten Topmanager t-online.

Danach wird Bausemer nicht mehr als Vorsitzender der AfD im Land Sachsen-Anhalt und nicht mehr als Landesschatzmeister fungieren. Da Khan-Hohloch keinen Bezug zur Innenpolitik der Partei hat, ist sie von der Entscheidung nicht betroffen. Am Montag war noch unklar, wann das Embargo tatsächlich in Kraft treten würde. Die verschiedenen nationalen Regulierungsbehörden sind für die Umsetzung des Urteils des Bundesgerichts verantwortlich.

Allerdings kritisierten viele AfD-Mitglieder die Entscheidung, das Verbot zu verhängen, als zu willkürlich und „Finte“ der Parteiführung, obwohl dies weithin erwartet worden war. Damit belegen Bausemer und Khan-Hohloch den zehnten bzw. vierzehnten Platz auf der prestigeträchtigen Liste. Das bedeutet, dass Sie gute Chancen haben, im kommenden Jahr ins Europäische Parlament gewählt zu werden, und das bei stabilen Gehältern, einem schönen Büro und fleißigen Mitarbeitern.

Am Montag machten sich in politischen Kreisen nach der Entscheidung Beschämungen und Hochmut breit. Bauarbeiter hätten kaum Probleme, die Barriere zu durchbrechen. Das Geld ist den Aufwand nicht wert und die Arbeit als Staatsschatzmeister kann geradezu stressig sein.

Es scheint, dass mehrere Mitglieder des Bundesjustizausschusses die auferlegte Knebelklausel angesichts dieser Informationen als unzureichend erachteten. Acht Mitglieder des Bundespräsidiums stimmten für ein Verbot, zwei enthielten sich. Dennis Hohloch, Khan-Hohlochs Ehemann, nahm an dem Treffen nicht teil.

Zwei der Frauen in der Gruppe hießen laut t-online Christina Baum und Mariana Harder-Kühnel. Bei der Diskussion der Hochstapler-Affäre sind diese Frauen als Gegnerinnen von Weidel oder Khan-Hohloch bekannt und gehören zu den kritischsten Stimmen im Bundesvorstand, die eine Aufklärung fordern. Es ist wahrscheinlich, dass der Atmo-Shield Ihnen keinen annähernd ausreichenden Schutz bietet.

Viele in der Stiftung hätten sich einen drastischeren Eingriff gewünscht, etwa die Streichung der Namen beider Kandidaten auf dem Stimmzettel oder zumindest die Aufforderung/Aufforderung an die Wähler, bei Stimmengleichheit auf die Ausübung ihres Mandats zu verzichten. Zu den Gesprächsthemen gehörten Glücksspiel, Lohndiebstahl und Tierpflege.

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Ob die Debatte durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs endgültig beigelegt wurde, ist daher unklar. In mehreren AfD-Versammlungen, unter anderem im Brandenburger Landtag und auf dem AfD-Parteitag, wird versucht, eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.

Bausemer und Khan-Hohloch standen im Mittelpunkt der Untersuchungen und Diskussionen auf höchster Ebene der Partei, obwohl es Fragen zu den Hintergründen der Kandidaten innerhalb der Partei gab. Diese Fälle wurden als politische Munition gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft eingesetzt und lösten heftige Debatten in den Medien und bei ihren Unterstützern aus. Auch Alice Weidel, eine enge Verbündete und Parteifunktionärin von Khan-Hohloch, und Dennis Hohloch, ihr Ehemann, sind beteiligt.

Wissenswahn ist bei T-Online leicht zu finden

Pünktlich zur jährlichen Preisverleihung des Magdeburger Unternehmens deckte T-Online zahlreiche Fälschungen in Bausemers Lebenslauf auf. Sein beeindruckender Lebenslauf umfasste ein Journalismus-Studium, eine Vielzahl von Publikationen, für die er verantwortlich war, ein Jahrzehnt Erfahrung als Chef eines mittelständischen Unternehmens und 15 Jahre Berufserfahrung in Bereichen außerhalb der Politik.

Solche Nachrichtenberichte spiegelten die Situation nur teilweise genau wider. Er verfügte weder über eine formelle Ausbildung noch über Berufserfahrung, sondern nur über ehrenamtliche Arbeit und ein kurzes Ausbildungsprogramm, das jedoch abgebrochen wurde. Ungeachtet dessen, was er sich selbst gesagt haben mag, war er nie ein Wirtschaftsführer.

Mary Khan-Hohloch erklärte in ihrer Präsentation vor den Delegierten in Magdeburg, dass sie ein „Studium der Religionswissenschaft, des öffentlichen Rechts und des Schwerpunkts Europarecht“ sowie vier Jahre Berufserfahrung außerhalb der Politik abgeschlossen habe. Dies wurde von Parteikollegen in Frage gestellt. Der Satz „im Hinblick auf die Zeit und das Leben erscheint unglaubwürdig“ tauchte erstmals vor sehr langer Zeit in einer Petition für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf.

Als im September der Druck aus der Basis und neue Bausemer-Veröffentlichungen seinen Höhepunkt erreichten, erklärte sich der Bundesvorstand bereit, die akademischen Qualifikationen aller 35 Bewerber um eine EU-Mitgliedschaft zu überprüfen. Das Urteil fällt für Bausemer und Khan-Hohloch nicht günstig aus.

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