Luise Freudenberg Eltern – Der tragische Fall der 12-jährigen Luise aus Freudenberg, die im März 2023 von zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren getötet wurde, hat ganz Deutschland erschüttert. Nun haben die Eltern von Luise rechtliche Schritte gegen die Täterinnen eingeleitet und verklagen sie auf Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Die Klage wurde beim Landgericht Koblenz eingereicht.
Hintergründe zur Tat und den Täterinnen
Luise wurde am 11. März 2023 in einem Waldstück bei Freudenberg erstochen aufgefunden. Die Tat soll von den beiden Mädchen, die zu Luises Freundeskreis gehörten, geplant und ausgeführt worden sein. bislang unklar. Aufgrund ihres jungen Alters sind die Täterinnen nach deutschem
Recht strafunmündig und können somit nicht strafrechtlich belangt werden.
Zivilrechtliche Klage der Eltern auf Schmerzensgeld
Da eine strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen ausgeschlossen ist, haben sich die Eltern von Luise dazu entschieden, zivilrechtlich gegen die Mädchen vorzugehen. Sie fordern ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Dabei geht es den Eltern nicht primär um finanzielle Aspekte, sondern darum, dass die Tat nicht ohne Konsequenzen bleibt und die Täterinnen zur Rechenschaft gezogen werden.
Gutachten soll Schuldfähigkeit der Täterinnen klären
Im Rahmen des Zivilprozesses soll ein psychologisches Gutachten erstellt werden, um die Schuldfähigkeit der Täterinnen zu beurteilen. Dabei wird untersucht, inwieweit die Mädchen in der Lage waren, die Folgen ihrer Handlungen einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Das Gutachten wird eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung des Gerichts spielen.
Öffentliche Diskussion um Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht
Der Fall Luise hat eine breite öffentliche Diskussion um die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen und mögliche Reformbedarf im Jugendstrafrecht ausgelöst. Viele Menschen sind der Meinung, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichen, um auf derartige Fälle angemessen zu reagieren. Es werden Forderungen nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze und härteren Konsequenzen für jugendliche Straftäter laut.
Einfluss von Social Media und Medienberichterstattung
Der Fall Luise hat auch eine Debatte über den Einfluss von Social Media und die Medienberichterstattung über Verbrechen angestoßen. Es wird diskutiert, inwieweit die intensive Berichterstattung und die Verbreitung von Informationen in sozialen Netzwerken zur Nachahmung anregen und möglicherweise auch zu einer Verrohung beitragen können. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, wie eine angemessene und sensible Berichterstattung über derartige Fälle aussehen
kann.
Trauer und Gedenken in Freudenberg
Die Tat hat die Menschen in Freudenberg zutiefst erschüttert und eine Welle der Trauer und Anteilnahme ausgelöst. Es fanden zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Mahnwachen statt, bei denen die Bürger ihrer Trauer und ihrem Entsetzen Ausdruck verliehen. Die Gemeinde stand eng zusammen und unterstützte sich gegenseitig in dieser schweren Zeit.
Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche
Der Fall Luise hat auch die Wichtigkeit von Präventionsarbeit und Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche verdeutlicht. Es gilt, frühzeitig Anzeichen für Gewaltbereitschaft oder psychische Probleme zu erkennen und entsprechende Unterstützung anzubieten. In Freudenberg und der Umgebung wurden verschiedene Anlaufstellen und Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Familien eingerichtet.
Erinnerung an Luise und Mahnung für die Zukunft
Luise bleibt unvergessen. Ihre Familie und Freunde erinnern sich an sie als lebensfrohen und liebenswerten Menschen. Der tragische Fall mahnt uns alle, wachsam zu sein und entschieden gegen Gewalt und Grausamkeit einzutreten. Es bleibt zu hoffen, dass aus der Tat Lehren gezogen werden und sich solche schrecklichen Ereignisse nicht wiederholen.
Ausblick auf den weiteren Verlauf des Zivilprozesses
Mit der Klageeinreichung der Eltern von Luise beginnt nun ein Zivilprozess, dessen Verlauf mit großem öffentlichem Interesse verfolgt werden wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Koblenz entscheiden wird und ob den Eltern das geforderte Schmerzensgeld zugesprochen wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird der Fall die Diskussion um den Umgang mit strafunmündigen Tätern weiter befeuern und möglicherweise auch Auswirkungen auf künftige
Regelungen haben.
Wie das Landgericht Koblenz mitteilte, klagt die Familie der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Mädchens auf Schadensersatz und ausstehende Lohnzahlungen. Der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am Zivilprozess war noch nicht festgelegt.
Die Kläger sind Luises Eltern und eine weitere Angehörige. Sie fordern den Ersatz etwaiger künftiger materieller und immaterieller Schäden von den beiden minderjährigen Mädchen, die als Verdächtige eines Terroranschlags festgehalten werden. Sie verlangt mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und 30.000 Euro Erbschaftsentschädigung für jeden Kläger.
Im schriftlichen Vorverfahren sei von einem der Mädchen ein Schuldvorwurf erhoben worden, so das Gericht. Es war nicht ihre Absicht, gemeinsam mit dem anderen Mädchen an der Ermordung von Luise beteiligt gewesen zu sein. Sie sagte jedoch vor Gericht aus, dass das Leben der Sechzehnjährigen so lange gedauert habe, wie die Kläger behaupteten.
Das Gericht teilte mit, dass Minderjährige in einem Zivilprozess vor Gericht gestellt und verurteilt werden könnten. In der ersten Instanz sollten Eltern nicht gehalten werden, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen. Es macht keinen Unterschied, ob der Zwölf- und der 13-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls gesuchte Kriminelle waren. Minderjährige haften nicht für Schäden, da sie laut Gesetz bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensjahres als deliktsunfähig gelten.
Personen unter 18 Jahren können nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie über die erforderliche Einsicht verfügen, um Verantwortung zu übernehmen. Über diese Frage muss nun das Gericht im Fall Luise entscheiden.
Luise Diät im März 2023. Die Leiche wurde einen Tag nach ihrer ersten Vermisstmeldung in einem unzugänglichen Waldgebiet kurz hinter der rheinland-pfälzischen Grenze gefunden. Kurz darauf berichteten die Ermittler, dass die wolfsjährigen zum Opfer eines Gewaltverbrechens geworden seien.
Sie erklärten einen Tag später, dass eine Wolfshundin und eine 13-Jährige tatverdächtig seien. Vor allem das Alter der Täter sorgte für Bestürzung. Jugendliche gelten in Deutschland bereits mit 14 Jahren als Straftäter.
Fast ein Jahr nach dem tragischen Tod der zwölfjährigen Luise in Freudenberg ließen ihre Eltern die Mörder vor dem Landgericht Koblenz auf Schmerzensgeld und Erbschaft verklagen. Gegen keinen der Angeklagten wurde Anklage erhoben, da die Opfer noch minderjährig sind.
Eine zivilrechtliche Aufarbeitung droht nun. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurde darüber durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen informiert. Berichten zufolge hat der Anwalt des Klägers bereits einem Vergleich von mindestens 50.000 Euro zugestimmt, über die tatsächliche Höhe muss jedoch das zuständige Gericht entscheiden.
„Die Klageschrift wurde mit der Möglichkeit zur Stellungnahme a die Beklagten versandt“, fuhr der Justizsprecher weiter aus. Obwohl der ältere Ankläger nicht auf die Anschuldigung reagierte, hat das jüngere Mädchen darum gebeten, die Anschuldigung auf der Grundlage ihres Rechtsstreits vorzulegen Quelle: Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete über die Geschichte. Das bedeutet, der Streitwert beträgt 162.000 Euro.
Ein Anwalt übernimmt die Rolle des Bewährungshelfers
Bisher hielten Staatsanwaltschaft und Polizei Angaben zum Motiv und zum Alter der Täterinnen aufgrund der Informationen über den tödlichen Messerangriff zurück. Rechtsverfahren könnten nun den Weggründen näher gebracht werden. Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch die Klagen von Kindern. Auf diese Weise übt der Familienanwalt effektiv die Funktion des Versöhners und Vollstreckers aus. Dabei müsse davon ausgegangen werden, dass keine strafrechtliche Verfolgung des Angeklagten stattgefunden habe, zitiert die WAZ aus der Klageschrift.
FreudenbergJüngere Angreiferinnen haben sich angeblich im Vorfeld im Internet nach der Altersgrenze gesucht, für die Straffreiheit auch bei schwersten Verbrechen gilt, gemäß Zeitungsberichten. Straftäter in Deutschland müssen erst ab 14 Jahren auf die Anklagebank kommen.
Ganz Deutschland war von diesem Fall erschüttert: Zwei Freunde ermordeten vor einem Jahr die 12-jährige Luise aus Freudenberg. Schließlich hat Luises‘ Familie den Mördern Schmerzensgelder in Rechnung gestellt.
Deutlich war es ein Hinterhalt. Zwei Klassenkameraden lud die zwölfjährige Luise vor knapp einem Jahr in ein Stück Freudenbergwald. Die 12- und 13-jährigen Tyrannen versuchten zunächst, ihrem wütenden Freund mit einem Plastiklöffel in den Bauch zu stechen. Während ihre ältere Komplizin das Opfer festhielt, griff die jüngere Angreiferin zum Messer und stach nochmals.
Insgesamt wurden von der Rechtsklinik Mainz 74 Messerstiche erfasst. Nach dem Anschlag sprangen die beiden Killerfrauen Luise von einer Brücke. Das Mädchen traf seinen Tod hier. Offensichtlich wurde Luise Opfer eines Lösegelds.
„Fall Luise“: Eltern verklagen Mörderinnen auf Schmerzensgeld
Freisprüche wurden nicht angestrebt, da die Angeklagten damals minderjährig waren. Es zeichnet sich jedoch eine rechtliche Fortsetzung des Verbrechens ab. Die beiden Täter wurden von den Eltern der ermordeten Schülerin zivilrechtlich an das Landgericht Koblenz zurückverwiesen, um ihnen Schadensersatz zu leisten. Ein Gerichtssprecher bestätigte dies gegenüber FOCUS online.
Berichten zufolge hat der Anwalt des Klägers bereits einem Vergleich von mindestens 50.000 Euro zugestimmt, über die tatsächliche Höhe muss jedoch das zuständige Gericht entscheiden. „Die Klageschrift wurde mit der Möglichkeit zur Stellungnahme a die Beklagten versandt“, fuhr der Justizsprecher weiter aus. Obwohl der ältere Richter sich der Bitte nicht widersetzte, hat der jüngere um Erlaubnis zur Verhandlung gebeten.
Das bedeutet, der Streitwert beträgt 162.000 Euro. Nach der Tat zogen Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Aussagen zum Alter der Mörder zurück und machten Angaben zum tödlichen Bombenanschlag und zum Motiv. Jetzt könnte ein Gerichtsverfahren den Täterinnen näherbringen und ihre Weggründe klären.
Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch die Strafverfolgung von Kindern. Folglich fungiert der Anwalt der Familie Luises als Schlichter und Vermittler. „Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass keine strafrechtliche Verfolgung des Angeklagten erfolgt ist“, zitiert die „WAZ“ aus der Einspruchsvereinbarung.
Darüber hinaus erwähnt der Anwalt in dem Bericht eine „eiskalte geplante Hinrichtung“. Laut FOCUS-online-Informationen sollten sich die Täter zuvor online über die Altersgrenze informiert haben, da diese unabhängig von der Schwere des Vorwurfs ausschlaggebend dafür ist, ob ihnen die Todesstrafe droht oder nicht. Straftäter in Deutschland müssen erst ab 14 Jahren auf die Anklagebank kommen.
„Wie soll meine Tochter Zehntausende Euro bezahlen?“ fragte der Vater des Opfers. Die Familie konnte das verlangte Schmerzgeld nicht aufbringen“, bekundete der Vater der älteren Täterin in einem Interview mit der „WAZ“. Nach Aussage des Koblenzer Gerichtssprechers steht in der Sache zunächst ein weiterer Wechsel der Parteien mit der Zivilkammer in Verbindung. Ein Hinweis wurde dem Gericht bereits gegeben. Versäumnisurteile, die beispielsweise die gewünschte Schmerzgeldhöhe bestätigen, können Zustande kommen, wenn eine betroffene Partei der Klage nicht angreift.
„Das ist aber nicht der Fall“, teilte der Zuhörer mit. Vielmehr sei ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet worden, um eine geheime Verhandlung vorzubereiten.Heute versuchen die Angehörigen, den Fall auf andere Weise zu behandeln.
Die Region Freudenberg… Inzwischen wäre Luise dreizehn Jahre alt, sie hätte vor, die achte Klasse zu besuchen, und sie würde höchstwahrscheinlich viele Freunde und Familienmitglieder haben, die sie begleiten würden. Doch es kam anders: Am 11. Das Vorjahr war sehr gefährlich. Zwei Mädchen im Alter von zwölf und dreizehn Jahren wurden Opfer des Blutbads.
Jetzt verklagen die Eltern und eine Verwandte die Täterinnen auf Schmerzgeld. Da die beiden Massenmörder zum Zeitpunkt des Mordes an Luise noch keine 14 Jahre alt waren, können sie nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Festnahmen erfolgten im Herbst. „Das Entsetzen bleibt“, erklärt die SPD-Bürgermeisterin Nicole Reschke. Luises Families Bedürfnisse stehen, laut ihr, auf erster Stelle. Ertragen zu können, dass die „Frage nach dem Warum“ offen bleibt, sei schwer.